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Gerichtsurteil entscheidet Xavier Naidoo ist Antisemit!

Foto: GettyImages

Vor vier Jahren wurde Xavier Naidoo von einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung während einer Rede zum Thema ‚Reichsbürger – Verschwörungsidiologien mit deutscher Spezifik‘ als Antisemit bezeichnet.

Daraufhin klagte der Sänger und bezog sich dabei auf die Kunstfreiheit – er gewann. Vorerst durfte die Referentin Xavier nicht mehr als Antisemiten bezeichnen. Auch nachdem die Frau in Berufung ging, wurde sie abgewiesen. Die zwei bayrischen Gerichte begründeten das Urteil mit unzureichender Begründung des Vorwurfs der Referentin und beurteilten ihn als ‚intensiver Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht‘. Sie rechneten dem Sänger auch an, ein Konzert zum Jubiläum der 40-Jährigen deutsch-israelischer Beziehung gegeben zu haben. 

Wie offen Xavier in der Öffentlichkeit gegen Juden hetzt und den Holocaust leugnet, als er ihn unter anderem als ‚gelungene historische Fiktion‘ beschrieb, hatten die Gerichte dabei wohl nicht auf dem Schirm.

Doch nun widersprach das Verfassungsgericht den beiden Urteilen, nachdem die Referentin eine Verfassungsbeschwerde einreichte. Das oberste Gericht begründete seinen Entschluss mit der dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit der Rednerin, welches die beiden Gerichtsurteile zuvor verletzen würden.

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